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Satzung

Satzung Schützenverein Rötgesbüttel e.V.

Auszug

 

§       2       Zweck des Verein 

Der Verein ist ein auf freiwilliger Grundlage beruhender Zusammenschluss von Schieß- sportfreunden und ist politisch, rassisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 

a) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

b) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

d) Aufgabe des Vereins ist die Förderung des Schießsports als Leibesübung.

e) Der Verein betreibt das Schießen als Leistungssport. Er hält regelmäßige Schießübungen ab und nimmt an ordentlichen Schießwettbewerben teil.  Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Ausrichtung von Bundesschießen, Meisterschaften, Fördervorhaben und Weiterbildungslehrgängen.      

f) Weiterer Zweck ist die Jugendarbeit zur Förderung des Nachwuchses im Schießsport.